Die Ausbildung für die PilotenInnen für elektrisch angetriebene Gleitschirm- und Hängegleitersysteme obliegt nach der Zustimmung der Generalversammlung im April 2016 dem SHV.
Variante 1 mit vorhandenem SHV-Brevet (motorlos)
Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist ein Gleitschirm-, Delta- oder Starrflügler-Brevet. Die theoretische und praktische Ausbildung erfolgt bei einem Fluglehrer.
Theoretischen Prüfung in den Fächern Wetterkunde, Gesetzgebung und Vorschriften, Materialkunde/Technik, Flugpraxis. Sie wird mündlich oder schriftlich bei der Flugschule abgelegt. Zudem muss bis
spätestens 8. April 2018 das Sachgebiet Flugfunk (Fach 90) und die Radiotelefonie (Voice) absolviert werden. Im Moment wird beim SHV an einer vereinfachten Voice für Hängegleiter gearbeitet. Bei
Neuerungen / Änderungen werden wir informieren.
Praktische Prüfung: Voraussetzung sind mindestens 20 Starts, Platzrunden und Landungen sowie eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung. Die Prüfungsaufgaben sind: Flug- und
Startvorbereitung (Briefing), Start, 8-Figur (Horizontalflug), touch and go, Landeanflug, Landung in einem markierten Landefeld mit einer Länge von 100m und Funksprüche.
Variante 2 (ausländische UL-Lizenz in der entsprechenden Kategorie und BAZL-Sonderbewilligung auf einem Schweizer Flugplatz)
Rund 25 Piloten mit UL-Lizenz haben zwischen Juli 2015 und Mitte 2016 vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eine Bewilligung erhalten, die sie berechtigt, bis Ende 2016 in der Schweiz mit einem
Elektroantrieb zu fliegen.
Die Validierungen der ausländischen Lizenzen werden nun anhand einer Checkliste nach den Vorgaben des BAZL durch den SHV durchgeführt.
Ab dem 1. September können Checkflüge bei folgenden E-Fluglehrern durchgeführt werden können:
- Pascal Balet (pascalbalet(at)me.com)
- Ales Hubacek
(info(at)fly-skyjam.com)
- Harencarova Hana
(info(at)fly-skyjam.com)
- Franco Kessel
(frank(at)pink-baron.ch)
- Walter Elmer (w.elmer(at)smile.ch)
Piloten können direkt einen Termin mit einem Check-Fluglehrer vereinbaren. Der Check-Fluglehrer wird das BAZL informieren, wann eine Prüfung geplant ist. Durchaus möglich, dass ein BAZL-Vertreter
den Checkflug beobachtet. Der Kandidat entrichtet dann dem SHV die Gebühren (CHF 125) gemäss der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (GebV-BAZL, SR 748.112.11).
Variante 3 (ausländische UL-Lizenz in der entsprechenden Kategorie)
Die Inhaber einer ausländischen UL-Lizenz profitiert von einer erleichterten Überprüfung zum Erhalt einer SHV-E-Lizenz. Sie müssen einen praktischen Checkflug bei einem E-Fluglehrer und eine
theoretische Überprüfung im Fach Gesetzgebung und Vorschriften absolvieren sowie bis spätestens 8. April 2018 ist das Sachgebiet Flugfunk (Fach 90) und die Radiotelefonie machen.
Dokumente:
Ausbildungen und Prüfungen können nur auf einem Gerät durchgeführt werden, welche der Deutschen NFL entsprechen.
Weitere Infos finden sich auf der SHV-Webseite und 5
Steps.